Zwei Angaben genügen. Wir rechnen mit einem Neubau-Beispielobjekt und der aktuellen Doppel-Abschreibung, über die ersten 10 Jahre.
Steht in Ihrem letzten Steuerbescheid. Bei Ehepaaren das gemeinsame Einkommen.
Dies ist eine erste Einschätzung. In einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch von 5 bis 10 Minuten klären wir, ob eine Pflegeimmobilie grundsätzlich zu Ihnen passt. Im anschließenden Beratungsgespräch schauen wir uns Ihre Situation und aktuell verfügbare Objekte an, mit einer ehrlichen Einschätzung der Chancen und Risiken.
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Jahr für Jahr mit Miete, Finanzierung, Abschreibung und Steuereffekt. Dazu die Bilanz nach 10 Jahren, der Vergleich von Verkauf und Altersvorsorge und alle Annahmen zum Anpassen.
Detaillierte Beispielrechnung ansehenBeispielobjekt: Neubau KfW-Effizienzhaus 40 mit QNG, Kaufpreis 265.000 €, 4 % Mietrendite mit 1,5 % jährlicher Mietanpassung, 90 % Gebäudeanteil, 7 % Kaufnebenkosten aus Eigenkapital. Finanzierung: 150.000 € KfW-Kredit zu 2,71 % über 30 Jahre, Rest Bankdarlehen zu 3,8 % mit 1,5 % Tilgung (Zinsen Stand Ende August/September 2026). Abschreibung: 5 % degressiv nach § 7 Abs. 5a EStG plus 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG in den Jahren 1 bis 4. Der Steuervorteil wird mit dem Einkommensteuertarif 2026 (§ 32a EStG) aus Ihrem Einkommen berechnet, bei Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting (§ 32a Abs. 5 EStG). Ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer; bei hohen Einkommen fällt der tatsächliche Vorteil dadurch eher etwas höher aus. Der Steuervorteil ist netto angegeben, also abzüglich etwaiger Steuern auf spätere Mietüberschüsse. Vermögenszuwachs bei 1 % Wertentwicklung pro Jahr.
Beispielhafte Modellrechnung, Stand Oktober 2026. Keine Steuer-, Rechts- oder Anlageberatung und kein Angebot. Die tatsächlichen Werte hängen vom Objekt, Ihrer Finanzierung und Ihrer persönlichen Steuersituation ab. Bitte lassen Sie die steuerlichen Effekte von Ihrem Steuerberater prüfen. Risiken wie Betreiberwechsel, Zinsänderungen oder Gesetzesänderungen sind nicht abgebildet.