Geben Sie Ihr Einkommen, die Veranlagung und den Kaufpreis an. Der Rechner zeigt, was die Wohnung Sie nach Steuererstattung im Monat kostet oder einbringt, und wie viel Vermögen nach 10 Jahren übrig bleibt.
Detaillierte Beispielrechnung für einen typischen Neubau mit diesen Eckdaten:
Steht in Ihrem letzten Steuerbescheid. Bei Ehepaaren das gemeinsame Einkommen.
Bei Pflegeimmobilien liegt der Gebäudeanteil wegen des kleinen Grundstücksanteils je Wohnung meist höher als bei Eigentumswohnungen, oft bei 80 bis 90 %. Ein höherer Anteil erhöht die Abschreibung, kann aber die Grenze von 5.200 € je m² für die Sonder-AfA überschreiten. Den genauen Wert nennt die Kaufpreisaufteilung im Exposé.
Nach Jahr 4 endet die Sonderabschreibung nach § 7b EStG, die degressive Abschreibung läuft weiter. Deshalb sinkt der Cashflow ab Jahr 5.
Wichtig: Halten Sie die Wohnung mindestens 10 Jahre. Erst dann ist der Verkaufsgewinn steuerfrei. Wer früher verkauft, versteuert den Gewinn, und die genutzten Abschreibungen erhöhen diesen Gewinn zusätzlich. Die Sonderabschreibung setzt außerdem voraus, dass die Wohnung 10 Jahre lang zu Wohnzwecken vermietet bleibt.
Persönlich für Sie durchrechnenDer Verkauf ist nur eine Möglichkeit. Viele Anleger behalten die Wohnung bewusst: Der Betreiber zahlt weiter die Miete, die Darlehen werden weiter getilgt, und sobald die Wohnung schuldenfrei ist, fließt die Miete fast vollständig zu Ihnen. Ein Einkommen, das mit der Indexklausel mitwächst, ohne Mieterkontakt und ohne Verwaltungsaufwand.
Vor Steuern. Im Ruhestand ist der persönliche Steuersatz meist niedriger. Der Mietvertrag läuft 25 Jahre. Eine Anschlussvermietung an den Betreiber ist üblich, aber nicht garantiert. Je höher die Tilgung oder je mehr Sondertilgungen Sie leisten, zum Beispiel aus Steuererstattungen, desto früher ist die Wohnung schuldenfrei. Eine höhere Tilgung erhöht allerdings die monatliche Rate. Die passende Höhe legen wir im Gespräch passend zu Ihrem Renteneintritt fest.
Dieser Rechner zeigt eine Beispielrechnung. Ob eine Pflegeimmobilie grundsätzlich zu Ihnen passt, klären wir in einem kurzen, kostenlosen Erstgespräch. Im anschließenden Beratungsgespräch rechnen wir mit Ihrer persönlichen Situation und aktuell verfügbaren Objekten, die zu Ihren Wünschen passen.
Die Doppel-Abschreibung ist befristet: Baubeginn bis 30.09.2029, Kaufvertrag bis zum Ende des Fertigstellungsjahres. Wohnungen, die diese Bedingungen erfüllen, sind deshalb nur begrenzt verfügbar.

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So geht es weiter
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| Jahr | Miete | Zins + Tilgung | Kosten | Abschreibung | Steuereffekt | Cashflow / Jahr | Cashflow / Monat | Rücklagenkonto |
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Der Kaufpreis wird vollständig finanziert: zuerst mit dem KfW-Förderkredit „Klimafreundlicher Neubau“ (bis 150.000 € je Wohnung mit QNG-Siegel, Annuität über 30 Jahre), der Rest über ein Bankdarlehen mit anfänglicher Tilgung (im Beispiel 1,5 %, unter „Weitere Annahmen“ anpassbar). Die Kaufnebenkosten zahlen Sie aus Eigenkapital.
Die Miete zahlt der Betreiber laut Mietvertrag. Gerechnet wird mit der Mietrendite auf den Kaufpreis und einer jährlichen Anpassung über die Indexklausel.
5 % degressive AfA nach § 7 Abs. 5a EStG, jedes Jahr vom Restwert. In den Jahren 1 bis 4 zusätzlich 5 % Sonderabschreibung nach § 7b EStG, höchstens auf 4.000 € je m² Wohnfläche. Grundlage ist der Gebäudeanteil inklusive Nebenkosten. Das Grundstück wird nicht abgeschrieben.
Miete minus Zinsen, Verwaltung und Abschreibung ergibt das steuerliche Ergebnis. Ein Verlust senkt Ihr zu versteuerndes Einkommen. Die Ersparnis wird exakt mit dem Einkommensteuertarif 2026 berechnet, bei Zusammenveranlagung mit Ehegattensplitting. Tilgung und Rücklage sind Ausgaben, aber nicht absetzbar.
Die Summe aller Cashflows geteilt durch 120 Monate ergibt den gleichmäßigen Monatsbetrag. Die Tabelle zeigt, wie sich das Tagesgeldkonto dabei füllt und wieder leert.
Möglicher Verkaufswert mit der angenommenen Wertentwicklung, abzüglich Restschuld und Eigenkapital, plus alle Cashflows. Monatliche Entlastung erreichen Angestellte über einen Freibetrag auf der Lohnsteuer, Selbständige über angepasste Vorauszahlungen.